- Was tun bei einer schlechten Google-Rezension? Ein Fall aus der Gynäkologie
Nun ist die Frage, was wir Ärzte bei einer ungerechtfertigten, schlechten Google-Rezension machen können, wenn es nicht zu einer Odyssee kommen soll. Grundsätzlich lässt sich eine Google-Rezension jederzeit löschen, aber nur vom Verfasser. Eine negative Bemerkung verstösst selten gegen die Google-Richtlinien, wodurch deren Support als Anlaufstelle wenig Sinn macht. Viele Anwälte sind damit ebenfalls überfordert. In diesem Fall empfahl der Anwalt eine Mediation mit der Patientin für 2000.- SFr.
Eine Anfrage bei der FMH war nicht von grossem Nutzen, der Arzt solle sich bei der Ärztegesellschaft im Kanton melden. Die Ombudsstelle wurde involviert und das Gespräch mit der Patientin gesucht. Die Frau war sehr aggressiv, drohend und verzweifelt. Ein mit dem Arzt befreundeter Psychiater empfahl bei allen psychisch schwerkranken Patienten keine Mediation zu machen, sondern direkt eine Strafanzeige, sonst höre dieser «Terror» nie auf.
Wichtig zu wissen: bevor ein Anwalt kontaktiert werden darf, muss zuerst beim zuständigen Amt ein Gesuch um Entbindung vom Arztgeheimnis eingereicht werden, ansonsten wird es juristisch heikel. Anschliessend wird eine Entbindungserklärung bei der Patientin eingeholt. Im Säumnisfall wird ein Verzicht auf eine Stellungnahme angenommen und aufgrund der vorhandenen Akten entschieden. Eine gute Dokumentation heikler Praxisfälle ist dabei von Vorteil.
Der Arzt drohte der Patientin mit einer Strafanzeige, falls sie die Rezension nicht sofort lösche und auch in Zukunft auf jegliche Textmeldung über ihn bei Google verzichte. Diese Taktik hat schlussendlich geholfen.
Aus diesem Fall können wir viel lernen. Allgemein muss auf eine schlechte Google- Rezension sofort in Textform reagiert werden, wie zum Beispiel: Es tut uns leid, dass wir Ihren Bedürfnissen nicht entgegen kommen konnten etc. Die persönliche Kontaktaufnahme ist ebenfalls sinnvoll. Falls dies nicht zu einer Einigung führt, soll nach einer Entbindung vom Arztgeheimnis durch den Kanton ein Anwalt kontaktiert werden, der spezialisiert ist auf rufschädigende Google-Rezensionseinträge. Kostspielig, aber dieses Vorgehen ist eine wirkungsvolle Notbremse.
Dr. med. Carmen Steinacher
c.steinacher@bluewin.ch