- Neue SGGG Guideline zum späten Schwangerschaftsabbruch nach der 12.Woche
Wer von uns sah sich nicht schon mit Grenzen konfrontiert im Zusammenhang mit einem «Wunsch» nach spätem Schwangerschaftsabbruch: Ethischen Grenzen, Grenzen dessen, wobei wir uns persönlich beteiligen und engagieren können, Grenzen bezüglich dessen, was einem betroffenen Paar zuzumuten und für es tragbar ist?
Ein später Schwangerschaftsabbruch ist für die Betroffenen und alle in die Betreuung involvierten Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen eine Belastung und Herausforderung. Die Nationale Ethikkommission (NEK) hat in einer Ende 2018 publizierten Stellungnahme auf eine Problematik hingewiesen, der sich auch die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) bewusst ist, nämlich, dass die Begleitung in diesen Situationen nicht immer optimal und der Zugang zu einer adäquaten Beratung und Betreuung nicht überall in der Schweiz gleich gut gewährleistet sei. Zudem ist davon auszugehen, dass wir mit den stetig fortschreitenden Entwicklungen in der Pränataldiagnostik zukünftig noch in zunehmenden Mass mit Entscheidungskonflikten betreffend Fortführung oder Abbruch einer Schwangerschaft konfrontiert sein werden. Diese Tatsachen veranlassten die SGGG eine Arbeitsgruppe – zusammengesetzt aus Mitgliedern der AFMM und mir als Schriftführende – zu beauftragen, Empfehlungen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat alle relevanten Fragen, die sich im Zusammenhang mit späten Schwangerschaftsabbrüchen ergeben, intensiv diskutiert. Resultat davon ist eine Guideline, die nach einer Vernehmlassung unter Einbezug aller beteiligten Berufsverbände (Schweizerischer Hebammenverband, Schweizerische Gesellschaft für Neonatologie und Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesiologie) Ende 2022 publiziert wurde. Diese Guideline ist ein wichtiger Schritt hin zu einer schweizweiten Harmonisierung im Umgang mit Situationen, in denen sich die Frage nach einem späten Schwangerschaftsabbruch stellt, und es darum geht, betroffene Paare zu beraten, zu betreuen und zu begleiten.
Um der individuellen Situation in umfassendem Sinn gerecht zu werden und um die Belastungen für alle Involvierten möglichst gering zu halten, ist es entscheidend, Rahmenbedingungen zu haben, die ein medizinisch, rechtlich und ethisch verantwortungsvolles Vorgehen bei der Indikationsstellung und Durchführung eines nach dem ersten Trimenon vorgenommenen, späten Schwangerschaftsabbruchs gewährleisten. In der Guideline werden grundsätzliche Aspekte diskutiert und es wird eine Vorgehensweise erläutert, die auf die derzeit zur Verfügung stehende Evidenz und die langjährige Erfahrung derjenigen, die späte Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz durchführen, abgestützt ist.
Die wichtigsten Inhalte der Guideline in Kürze
Ausgangslage
Erfreulicherweise ist die Rate an Schwangerschaftsabbrüchen konstant und im weltweiten Vergleich weiterhin auf tiefen Niveau. Bei weniger als 5% dieser ca. 10’000 jährlich in der Schweiz vorgenommenen Abbrüche handelt es sich um sogenannte späte Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche. Bei diesen ist eine Indikationsstellung durch die ausführende Ärztin/den ausführenden Arzt erforderlich, die sich gemäss Gesetzgebung an der Abwendung eines schweren körperlichen Schadens resp. einer schweren seelischen Notlage der Schwangeren orientiert. Die Gefahr der körperlichen und/oder seelischen Notlage der Schwangeren muss umso schwerer sein, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist.
Vorgehensweise
Bei Wunsch nach spätem Schwangerschaftsabbruch empfiehlt die Guideline dringend eine interdisziplinäre und interprofessionelle Besprechung (z.B. im Rahmen eines Ethikzirkels) und betont, wie wichtig es sowohl für die Indikationsstellung wie auch die Durchführung des Abbruches ist, dass schweizweit Gleichbehandlung, Versorgungssicherheit, gerechte Aufgaben- und Ressourcenverteilung sowie die Unterstützung der involvierten Ärzte- und Pflegeteams gewährleistet ist. Die betroffene Frau soll ergebnisoffen und nicht-direktiv beraten werden, wobei die Beratung auch das Aufzeigen von Alternativen zu einem späten Schwangerschaftsabbruch beinhalten muss. Beim Schwangerschaftsabbruch ist eine einfühlsame, kontinuierliche, rechtzeitig einsetzende und über den Abbruch hinaus anhaltende möglichst ganzheitliche und umfassende Begleitung und Betreuung der Betroffenen wichtig.
Die meisten Abbrüche ab dem zweiten Trimenon erfolgen in der Schweiz unter stationären Bedingungen mittels Abortinduktion mit konsekutiver Gabe von Mifepriston und einem Prostaglandin. Das Komplikationsrisiko ist gering, steigt aber mit zunehmendem Gestationsalter. Gibt ein Kind nach einer Abortinduktion im späteren zweiten Trimenon Lebenszeichen von sich, muss eine gute palliative Begleitung im Sterbeprozess erfolgen.
Ab dem Zeitpunkt der (theoretischen) Lebensfähigkeit des Kindes ist die Vornahme eines Fetozids in Betracht zu ziehen, der an einem Perinatalzentrum von einem erfahrenen Team vorgenommen werden sollte.
Orientierende Grundsätze
Die Guideline hält fest, dass jeder Arzt/jede Ärztin selbstverständlich das Recht hat, aus persönlichen Gründen die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs abzulehnen; was auch für alle anderen beteiligten Fachpersonen gilt. Gleichzeitig betont die Guideline aber auch, dass jede Patientin das Recht auf Weiterbetreuung und gegebenenfalls Weiterweisung hat, wenn der Arzt/die Ärztin oder eine Institution, die Durchführung eines späten Schwangerschaftsabbruchs ablehnt. Mit sieben Grundsätzen steckt die Guideline dafür den Rahmen ab.
Unterstützung, Schulung und Fortbildung aller betreuenden Fachpersonen
Die Guideline weist auch darauf hin, dass in jeder Institution, in der späte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, Unterstützungsangebote sowie die Möglichkeit zum Austausch und zum Debriefing für das involvierte Fachpersonal zur Verfügung stehen sollten. Sie empfiehlt zudem auch, dem geburtshilflichen Team in regelmässigen Abständen Schulungen, Fort- und Weiterbildungen zum Thema «später Schwangerschaftsabbruch» anzubieten; idealerweise im interprofessionellen Setting.
Die Guideline ist auf der Homepage der SGGG abrufbar*. Sie sind herzlich dazu eingeladen, sich in das Dokument zu vertiefen, um sich dann daran orientieren und es hoffentlich gewinnbringend interdisziplinär und interprofessionell nutzen zu können, wenn sie zukünftig mit Betreuungssituationen im Kontext später Schwangerschaftsabbrüche konfrontiert sein werden.
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Die Autorin hat keinen Interessenskonflikte im Zusammenhang mit diesem Beitrag deklariert.