- Vorschriften bitte praxisnah und verhältnismässig
Als Aerzt:innen leiden wir zusehend unter den Aufgaben und Auflagen, die von uns gefordert werden. Ich nenne hier nur einige: Erhebung von Strukturdaten von Arztpraxen MAS, das neue Gesundheitsgesetz, das unter anderem fordert, dass wir Einmalspekula einsetzen, oder das neue Datenschutzgesetz und dessen Umsetzung.
Die primäre lobenswerte Absicht führt in der Praxis zu viel Mühsal und hat schlussendlich zur Folge, dass viele Kolleg:innen sich vom Beruf abwenden, was sicher nicht im Sinne der Bürger ist. Die regulierenden Behörden müssen das in der Umsetzung ihrer zum Teil ohne Not erlassenen Vorschriften berücksichtigen, sonst beisst sich die Katze in den Schwanz.
Es ist wichtig, dass die Behörden die Auswirkungen ihrer Regulierungen auf die betroffenen Berufsgruppen sorgfältig abwägen. Die Erhebung von Strukturdaten von Arztpraxen und die Verwendung von Einmalspekula sind Massnahmen, die der Patientensicherheit dienen. Das neue Datenschutzgesetz soll die Privatsphäre der Patient:innen schützen. Es ist jedoch auch wichtig, dass die Umsetzung dieser Vorschriften nicht zu einer unverhältnismässigen Belastung der Ärzt:innen führt. Die Behörden sollten daher die betroffenen Berufsgruppen in den Regulierungsprozess einbeziehen und sicherstellen, dass die Vorschriften praxisnah und verhältnismässig sind. Eine ausgewogene Regulierung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, ist im Interesse der Bürger:innen und der betroffenen Berufsgruppen.
Dr. med. David Ehm
Bern
David.Ehm@hin.ch