- Aktuelle Krebspolitik
Im Folgenden werden krebspolitisch relevante Entscheide aus der Sommersession 2022 vorgestellt. Zu beiden Themen werden Stellungnahmen von Oncosuisse-Mitgliedern eingereicht.
Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen (2021/74)
Geschäftstyp: Geschäft des Bundesrates
Stand der Beratung: Botschaft
Nächster Schritt: Kommission Erstrat
Mit dieser Revision sollen einerseits Massnahmen zur Kostendämpfung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) umgesetzt werden. Andererseits sind Anpassungen geplant, die der Prozessoptimierung sowie der Erhöhung der Transparenz und der Schaffung von mehr Klarheit und Rechtssicherheit dienen sollen. Gleichzeitig sind Anpassungen im Bereich der Gebühren für die Verwaltungsverfahren vorgesehen. Schliesslich sollen auch die Bestimmungen über die Vergütung im Einzelfall angepasst werden. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. September 2022. Der Bundesrat will die Verordnungsänderungen im ersten Halbjahr 2023 in Kraft setzen.
Zurzeit erarbeiten die Oncosuisse Krebsorganisationen eine gemeinsame Stellungnahme. In kaum einem Fachgebiet werden Therapien so häufig ausserhalb ihrer zugelassenen Indikation eingesetzt wie in der Onkologie: Rund ein Drittel aller erwachsenen Krebsbetroffenen und fast alle Kinder mit Krebs werden im sogenannten Off-Label-Use behandelt. Der Zugang für Patientinnen und Patienten zu diesen mehrheitlich lebensnotwendigen Therapien ist abhängig davon, ob die obligatorische Grundversicherung die Kosten vergütet. Gemäss Art. 71a bis 71d KVV müssen die Krankenkassen entsprechende Kostengutsprachegesuche im Einzelfall beurteilen.
Der Schlussbericht des Bundesamtes für Gesundheit zur Evaluation der Vergütung im Einzelfall zeigt die hohe Bedeutung der Artikel 71a–71d KVV für den raschen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten und bestätigt gleichzeitig, was zahlreiche Fachleute und die Krebsliga seit Jahren bemängeln: Die heutige Situation ist in der Praxis unbefriedigend. Es besteht eine stossende Ungleichbehandlung der Versicherten bei der Kostenübernahme von Off-Label-Medikamenten und der administrative Aufwand für alle beteiligten Akteure ist unverhältnismässig gross.
Mit der rasanten medizinischen Entwicklung und der modernen Präzisionsmedizin werden Off-Label-Behandlungen weiter stark zunehmen, damit ist die Zukunftsfähigkeit der als Ausnahmeregelung konzipierten Verordnungsbestimmungen fraglich. Oncosuisse begrüsst dementsprechend, dass der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Einzelfallvergütung auch seitens des Bundes erkannt ist. Die vorgeschlagenen Massnahmen gehen in die richtige Richtung, enthalten leider zu wenige verbindliche Massnahmen, um die heute bestehende Ungleichbehandlung substanziell zu vermindern.
Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende (18.3384)
Geschäftstyp: Postulat
Stand der Beratung: Antrag Abschreibung
Urheber/in: SGK-S
Im Postulatsbericht 18.3384 «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» hat der Bundesrat Handlungsbedarf aufgezeigt. Um die Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards der Gesundheitlichen Vorausplanung zu verbessern, haben das BAG, Sektion Nationale Gesundheitspolitik, und die SAMW im Auftrag des Bundesrates eine nationale Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung» eingesetzt. Diese hat ein Modell zur Förderung und Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung in der Schweiz erarbeitet. Dieses Modell wird nun einer breiten Vernehmlassung unterzogen.
Oncosuisse Mitgliederorganisationen haben hierzu eine Stellungnahme eingereicht. Oncosuisse begrüsst es, dass der Bundesrat beauftragt ist, die Definition von Palliative Care-Leistungen und deren Tarifierung und Vergütung über die ganze Versorgungskette einschliesslich Schnittstellen verbindlich zu regeln. Der Bericht des Bundesrates «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» zeigt, dass in der Schweiz nicht alle Menschen Zugang zu bedarfsgerechten Palliative Care Angeboten haben und entsprechende Angebote nicht ausreichend in die Gesundheitsversorgung integriert sind. Mit den heutigen Strukturen und Leistungsangeboten wird es künftig nicht möglich sein, die zunehmende Anzahl sterbender Menschen und ihre Angehörigen angemessen zu behandeln und zu betreuen. Weiter ist die Finanzierung von Palliative Care nur ungenügend geklärt. Es bestehen heute massive Finanzierungslücken im Rahmen der Langzeitpflege sowie der Akutbehandlung im stationären und im ambulanten Bereich. Ebenso begrüssenswert ist die Erarbeitung des Modells zur gesundheitlichen Vorausplanung durch die Arbeitsgruppe unter dem Lead vom BAG und der SAMW, die im Rahmen der Umsetzung zum Postulatsbericht eingesetzt wurde.
Für weitere Informationen: info@oncosuisse.ch