- Aktuelle Krebspolitik

Aktueller Stand: Das Parlament hat über den ersten Teil der Umsetzung der Pflegeinitiative entschieden. Die Referendumsfrist endete am 6. April 2023.
Am 25. Januar 2023 hat der Bundesrat über die Umsetzung des zweiten Teils informiert. Er hat das Departement des Innern beauftragt, bis im Frühling 2024 in Zusammenarbeit mit dem BJ und SECO ein neues Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege zu entwerfen.
Ausblick: Die Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» soll im Mai 2024 eröffnet werden.
Position Oncosuisse: Die Schweiz muss Lösungen finden, um dem zunehmenden Fachkräftemangel bei steigendem Pflegebedarf zu begegnen. Gerade in der Onkologie ist ausreichend ausgebildetes Pflegepersonal ein zentrales Thema, das sich mit der steigenden Anzahl Krebsbetroffener in der Schweiz verschärft. Die Oncosuisse begrüsst, dass der neue Bundesverfassungsartikel rasch umgesetzt wird und dementsprechende Massnahmen vom Parlament rasch verabschiedet werden. Bereits ausgebildetes Pflegepersonal muss Arbeitsbedingungen vorfinden, die die Berufsverweildauer garantiert. Hier sind umfassende Massnahmen zu planen und gesetzlich zu verankern. Dies wird nicht ohne gezielte zusätzliche Finanzierung solcher Massnahmen möglich sein. Insbesondere müssen auch bezgl. der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Pflegefachpersonen (Advanced Practice Nurses APN) weitere Fortschritte gemacht werden, damit erfahrene Pflegkräfte eine langfristige Perspektive haben.
Aktueller Stand: Der Bundesrat soll ersucht werden, in Zusammenarbeit mit der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) und den anderen betroffenen Akteuren Leitlinien für die Abrechnung sehr kostspieliger Medikamente zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) festzulegen. Er wird in diesem Zusammenhang gebeten:
1. in Zusammenarbeit mit den Kantonen anhand des Beispiels Schweden die Möglichkeit zu prüfen, eine landesweite öffentliche Debatte über dieses Thema zu lancieren;
2. auf dieser Grundlage die notwendigen Anpassungen am geltenden Recht und an den einschlägigen Weisungen vorzunehmen und die entsprechenden Verfahren festzulegen.
Die Kommission und der Bundesrat beantragten die Annahme des Postulates. Ohne anderen Antrag wurde dies am 5. März 2024 stillschweigend so entschieden.
Ausblick: Das Postulat ist zur Erfüllung überwiesen.
Weitere Informationen: info@oncosuisse.ch
Interview mit Therese Straubhaar, Fachspezialistin Sozialarbeit
«Zu finanziellen Notlagen soll es gar nicht erst kommen»
Krebs wirkt sich nicht nur auf den Körper und die Psyche aus, sondern auch auf die Familie, den Beruf und die Finanzen. Finanzielle Sorgen sind nebst der Sorge wegen der Erkrankung ein Stress obendrauf. Ein neuer Betreuungsstandard der Krebsliga hilft, kurz nach einer Krebsdiagnose herauszufinden, ob Geldprobleme auf die Betroffenen zukommen könnten. Therese Straubhaar, Fachspezialistin Sozialarbeit bei der Krebsliga Schweiz, gibt Auskunft zum Screening-Instrument.
Was genau ist ein Betreuungsstandard?
Es ist ein Wegweiser für die Qualität einer Betreuungsleistung. In unserem Fall geht es darum: Wie können wir negativen finanziellen Auswirkungen von Krebs begegnen? Dazu haben wir ein Screening-Instrument entwickelt, eine Checkliste, um kurz nach Behandlungsbeginn finanzielle Risiken bei Krebsbetroffenen zu erfragen. Sind diese vorhanden, können Pflegefachleute oder Onkologinnen und Onkologen die Betroffenen frühzeitig an eine Sozialberatung weiterleiten.
Was bringt der Test krebsbetroffenen Menschen?
Krebs kann arm machen. Das wissen viele aber nicht. Zudem haben Betroffene nach der Diagnose oft nicht noch die Kraft, an administrative Dinge zu denken. Der Betreuungsstandard hilft, anhand weniger und zielgerichteter Fragen finanzielle oder soziale Risiken zu erkennen. Das Ziel: Vorsorgen, damit es gar nicht erst zu einer finanziellen Notlage kommt.
Und was bringt der Betreuungsstandard den Fachpersonen?
Pflegefachkräfte und Onkologinnen und Onkologen haben ein standardisiertes Instrument zur Hand. Es bietet ihnen kompakte Informationen zu finanziellen Auswirkungen von Krebs. Zudem ermöglicht der Fragebogen, ein schwieriges Thema überhaupt anzusprechen. Danach können die Fachpersonen einschätzen, ob Handlungsbedarf vorliegt.
Die Entwicklung des Betreuungsstandards war ein Pilotprojekt u.a. mit den Kantonsspitälern St. Gallen und Winterthur. Was haben die Resultate ergeben?
Eine Projektgruppe rund um die Ostschweizer Fachhochschule OST hat den Betreuungsstandard zusammen mit der Krebsliga Ostschweiz und diesen zwei Spitälern entwickelt. Letztere wendeten den Betreuungsstandard testmässig an. Viele Betroffene machten bereitwillig mit, und die Ergebnisse bestätigten den Bedarf nach einem systematischen Screening: 50 Prozent der Tests waren im roten Bereich. Das bedeutet, bei der Hälfte der Patientinnen und Patienten war eine Sozialberatung angezeigt oder empfohlen. Diesen haben die Pflegefachleute die Adresse einer Anlaufstelle – zum Beispiel der regionalen Krebsliga – mitgegeben.
Weitere Informationen unter: www.krebsliga.ch/armut
Kostenloses Informationsmaterial für Betroffene und Angehörige
Die Krebsliga informiert Krebsbetroffene, deren Angehörige, Interessierte und Fachpersonen über Krebs. Das Redaktionsteam der Krebsliga Schweiz bereitet die neusten, evidenzbasierten Informationen zu verschiedenen Krebsarten, zu Therapien und deren Nebenwirkungen und zum Leben mit Krebs sorgfältig auf.
Die meisten Informationen der Krebsliga sind kostenlos – zum Download auf der Webseite oder zum Bestellen als Broschüren. Immer mehr Broschüren sind inzwischen in einfacher Sprache verfügbar. Beispielsweise die überarbeitete Informationsbroschüre «Medikamente gegen Krebs» – eine der beliebtesten Broschüren im Shop der Krebsliga. Sie wurde neu strukturiert und gekürzt, die Sprache wurde vereinfacht und sie enthält nun auch Informationen zur CAR-T-Zelltherapie.