- KVV-Revision für den Bereich Off-Label-Use
KVV-Revision für den Bereich Off-Label-Use – Wird jetzt alles einfacher und besser oder vielleicht doch nicht?
Die jüngste Revision des Krankenversicherungsgesetzes, insbesondere im Bereich des Off-Label-Use, hat bedeutende Veränderungen im schweizerischen Gesundheitswesen mit sich gebracht. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) identifizierte dabei eklatante Ungleichbehandlungen von Versicherten, abhängig von ihrer Versicherung und dem Wohnort. Dies führte zu einer dringenden Notwendigkeit, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten und gerechtere Strukturen zu schaffen.
Das Hauptziel dieser Revision war nicht nur die Beseitigung von Ungleichbehandlungen, sondern auch die Vereinfachung von Prozessen, die Reduzierung von Bürokratie und die Steigerung der Transparenz im Gesundheitswesen. Eine Prämisse dabei war die Kostenneutralität, was jedoch angesichts der rapiden steigenden Gesuche als illusorisch erscheinen mag. Dennoch wurde dieser Weg eingeschlagen, um das Gesundheitssystem effizienter und gerechter zu gestalten.
Ein weiteres Ziel der Revision war die Schaffung von Anreizen für die rasche Aufnahme neuer Medikamente auf die Spezialitätenliste. Dies soll die Anzahl Gesuche nicht weiter in die Höhe schnellen lassen und die Firmen dazu veranlassen sich nicht auf eine Schatten Spezialitätenliste zu verlassen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die überarbeitete Fassung des Krankenversicherungs-gesetzes in Kraft. Besonders relevant für klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte ist die Auswirkung dieser Änderungen auf ihre tägliche Praxis. Eine informative Powerpräsentation, die über die Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO) abrufbar ist, stellt die Konsequenzen und Anpassungen für den klinischen Alltag anschaulich dar, eine detaillierte Wiedergabe hier würde den Rahmen eines Editorials sprengen. Es wird dringend empfohlen, diese Präsentation zu studieren und die Strukturen in den Kliniken entsprechend anzupassen.
Die Herausforderungen und Chancen, die diese Gesetzesrevision mit sich bringt, erfordern eine proaktive Haltung und eine sorgfältige Anpassung der klinischen Abläufe. Die SGMO steht Ihnen dabei als zuverlässige Informationsquelle zur Verfügung.
Prof. Dr. med. Roger von Moos
Direktor Tumor- und Forschungszentrum
Kantonsspital Graubünden
7000 Chur
tumorzentrum@ksgr.ch